widerst at nd mund: Dienstag, 19. September 2006
MUND: medienunabhängiger Nachrichtendienst
analle at no-racism.net
Die Sep 19 02:56:25 CEST 2006
widerst at nd MUND: medienunabhängiger Nachrichtendienst
Medieninhaberinnen & Medieninhaber seid Ihr
www.no-racism.net/mund
Dienstag, 19. September 2006
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Liebe Leute
heute sind leider wegen eines Systemabsturzes zahlreiche Zusendungen verloren
gegangen.
Falls möglich, schickt bitte daher eure wichtigen Beiträge nochmals ein.
hn
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A) INHALT
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01 21.9.:Mahnwache,Widerstandslesung,öffentl.Gedenken
20.9.:Ehe ohne Grenzen vor Innenministerium
Von: August Faschang
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ANKÜNDIGUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
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02 ROMANESKURS STARTET
Von: petja dimi <dpetja at gmx.net>
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MELDUNGEN UND MEINUNGEN
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03 Noch weniger Terror auf der OeBB
Von: "q/depesche" <depesche at quintessenz.org>
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04 Mit Recht gegen Armut: keine Verlust der Notstandhilfe
Von: "Judit Wlaschitz" <j.wlaschitz at utanet.at>
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05 Österreichischisch-Irakischer Freundschaftsverein
IRAQUNA protestiert gegen Ilisu-Damm am Tigris
Von: feedback at iraquna.at
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06 GegenStandpunkt 3-06
Von: GegenStandpunkt at gmx.at
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B) TEXTE
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01 21.9.:Mahnwache,Widerstandslesung,öffentl.Gedenken
20.9.:Ehe ohne Grenzen vor Innenministerium
Von: August Faschang
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Liebe Leute!
++++++++1) 21.9.:MAHNWACHE/WIDERSTANDSLESUNG/ÖFFENTLICHES GEDENKEN
++++++++2) 20.9.:EHE OHNE GRENZEN VOR INNENMINISTERIUM
++++++++3) 18.9.:FILMDOKUMENTE ZUR BEWEGUNG GEGEN SCHWARZ-BLAU
++++++++4) 19.9.:HOSI-PODIUMSDISKUSSION ZUR NATIONALRATSWAHL
++++++++5) VIDEO ZU PROTESTAKTION BEI "ERNTEDANKFEST"-SCHÜSSELREDE IM INTERNET
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++++++++1) 21.9.:MAHNWACHE/WIDERSTANDSLESUNG/ÖFFENTLICHES GEDENKEN
Da am Donnerstag (21.9.) schon am Vormittag eine öffentliche Gedenkveranstaltung stattfindet, wird es an diesem Donnerstag keinen Speakerscorner geben, damit der politische Tag nicht gar zu lang wird. Sehr wohl gibt es aber von 20Uhr-20Uhr15 eine MAHNWACHE gegen Schwarzblauorange am Ballhausplatz vor dem Bundeskanzleramt. Und danach sind wie immer alle TeilnehmerInnen im Stammlokal in der Neustiftgasse willkommen!
DONNERSTAGSTERMINÜBERSICHT:
+++++10Uhr30: Eröffnung einer Musterstation der geplanten STRASSE DER ERINNERUNG, im Hof vor der Schule, Kleine Sperlgasse 2a. An dieser Stelle befand sich das größte Sammellager Wiens, in dem die Transporte jüdischer Menschen in die Vernichtungslager der Nazis "zusammengestellt" wurden. Mit Kulturstadtrat Mailath-Pokorny. - In Zeiten, wo schon wieder eine Regierungspartei Massendeportationen fordert und sich ein wenig vertrauenswürdiger Bundeskanzler genötigt sieht, zu dementieren, dass er von Mossad-Agenten in der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien gefaselt habe, ist die öffentliche Erinnerung an die millionenfachen Morde, Folterungen und Vertreibungen durch die Nazis wichtiger denn je. Der "völkische" Antisemitismus der Nazis konnte durch die "Vorarbeit" des christlichsozialen Antisemitismus in Österreich besonders leicht umgesetzt werden.
+++++Ab 17Uhr: WIDERSTANDSLESUNG (Ecke Ballhausplatz/Heldenplatz).
+++++20Uhr-20Uhr15: MAHNWACHE gegen SCHWARZBLAUORANGE (Ballhausplatz, vor dem Kanzleramt)
++++++++2) 20.9.:EHE OHNE GRENZEN VOR INNENMINISTERIUM
HOCHZEITSMARSCH - RELOADED
EINLADUNG ZUR WÖCHENTLICHEN KUNDGEBUNG DER INITIATIVE: EHE OHNE GRENZEN
Mittwoch 20.9.2006 17:00 Herrengasse 7 A-1010 Wien
Die 23. Kundgebung der Initiative. Hat sich in all den Wochen etwas verändert, die Situation verbessert? Nein! Die einen warten noch immer darauf, dass ihre Anträge aus dem Vorjahr bearbeitet werden, die anderen fürchten noch immer, dass ihre PartnerInnen ausreisen müssen, Familien auseinandergerissen werden. Das Fremdengesetz ist jetzt seit fast acht Monaten in Kraft - können Sie sich vorstellen wie sich (staalich erzeugte) Illegalität anfühlt, über Monate hinweg? Wie es sich anfühlt, seine Zukunft als Familie in keinster Weise planen zu können, über Monate hinweg. Wie es sich anfühlt, als qualifizierter, hoch motivierter Mensch nicht arbeiten zu dürfen? Nein? Wissen Sie nicht? Wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Die Gruppe der Betroffenen wächst - täglich. Täglich neue Betroffene und doch immer die selben Probleme ....und täglich grüßt das Murmeltier ...und täglich wiehert der Amtsschimmel. Wir laden zum Hochzeitsmarsch - reloaded aufs Innenministerium.
++++++++3) 18.9.:FILMDOKUMENTE ZUR BEWEGUNG GEGEN SCHWARZ-BLAU
Rotes Kino der AL - Antifaschistische Linke: WIDERSTANDSVIDEOS - Filmische Dokumentation der Bewegung gegen Schwarz-Blau
Anlässlich der Nationalratswahlen im Oktober wollen wir einen Rückblick auf die Bewegung gegen Schwarz-Blau machen und zeigen Videos, die die ersten Anti-Regierungs-Demonstrationen dokumentieren - kommentiert von einem Zeitzeugen ;-)
Großbildleinwand - Eintritt frei!
Mo., 18.09., 19:30 Uhr, Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien (U3 Neubaugasse, Ausgang Stiftgasse)
++++++++4) 19.9.:HOSI-PODIUMSDISKUSSION ZUR NATIONALRATSWAHL
Die Homosexuelle Initiative Wien wird anlässlich der Nationalratswahl 2006 eine Podiumsdiskussion veranstalten.
Bereits zugesagt haben:Dr. Kurt Stürzenbecher, Wiener Landtagsabgeordneter, SPÖ/Mag. Ulrike Lunacek, Nationalratsabgeordnete, Die Grünen/Mag. Norman Schadler, Kabinettschef-Stellvertreter von Justizministerin Karin Gastinger, BZÖ/Heidi Ambrosch, KPÖ/Diskussionsleitung: Dr. Dieter Schmutzer
ÖVP und FPÖ haben uns trotz bereits im Juli erfolgter Anfrage und mehrfacher schriftlicher und telefonischer Nachfragen noch nicht bekannt gegeben, wen sie zur Diskussion schicken wollen.
Datum/Uhrzeit: Dienstag, 19. September 2006, 19 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)/ Ort: HOSI-Zentrum, Novaragasse 40, 1020 Wien/ Eintritt frei!
Die HOSI ist immer klar für eine Ablöse von Schwarzblauorange eingetreten!
++++++++5) VIDEO ZU PROTESTAKTION BEI "ERNTEDANKFEST"-SCHÜSSELREDE IM INTERNET
Am 10.9. fand am Heldenplatz das sogenannte Erntedankfest, die bäuerliche Wahlkampfveranstaltung der ÖVP am Heldenplatz in Wien statt. Als Schüssel mit seiner Rede begann, sah er sich einer unerwarteten Aktion in Trachten gekleideter AktivistInnen gegenüber. Den ausführlichen Bericht darüber gab es bereits in der Speakerscorneraussendung vom 10.9.2006, er kann auch auf www.do-speakerscorner.org nachgelesen werden. Seit kurzem ist auch das Video dazu im Internet auf www.unitedaliens.tv
www.do-speakerscorner.org Weiterverbreitung erwünscht!
ligrü Gustl
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ANKÜNDIGUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
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02 ROMANESKURS STARTET
Von: petja dimi <dpetja at gmx.net>
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>Sehr geehrten Damen und Herren,
>
>am 15.9.06. startet der Romaneskurs im Rahmen der Initiative Thara Haus.
>Er wird bis 15.12.06 regelmäßig Freitags 18:00-20:00 Uhr stattfinden.
>Der Kurs ist kostenlos und steht auch Nicht-Roma offen.
>InteressentInnen, wenden sich an Buligovic Usnija, 0676 834 02 452.
>Mit freundlichen Grüßen,
>
>--
>Usnija Buligovic
>Projektmitarbeiterin
>
>Initiative THARA Haus
>EQUAL nEwC_baselines
>Verein Romano Drom
>Reinprechtsdorferstraße 31 / im Hof - 1050 Wien
>usnija.buligovic at romanodrom.at
>www.thara.at
>
>Die Initiative THARA Haus - EQUAL EP nEwC_baselines - wird aus Mitteln
>desEuropäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Österreichischen
>Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gefördert.
>
>--
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MELDUNGEN UND MEINUNGEN
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03 Noch weniger Terror auf der OeBB
Von: "q/depesche" <depesche at quintessenz.org>
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Von: "q/depesche" <depesche at quintessenz.org>
Subject: AT: Noch weniger Terror auf der OeBB
q/depesche 2006-09-18T16:40:14
AT: Noch weniger Terror auf der OeBB
Eine der größten audiovisuellen Überwachugnsanlagen Österreichs steht kurz
vor der Inbetriebnahme: Schwenkbare Kameras mit Superzoom und
Audioaufzeichnung, steuerbar aus ganz Österreich, sollen für weniger
Terrorismus und bessere Prozessoptimierung sorgen.
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
Wie lange wird man mit dem Terrorismusjoker noch Freiheit und Privatsphäre
abbauen können, um angeblich genau diese zu schützen ?
..- -... . .-. .-- .- -.-. .... ..- -. --. ... - . .-. .-. --- .-.
ÖBB-Plan: Flächendeckende Videoüberwachung
(...)
Einer der größten Infrastruktur-Anbieter Österreichs, die ÖBB, errichten in
den kommenden Jahren das größte (Video)Überwachungssystem des Landes. Wie
nun zu erfahren ist, steht die Anlage unmittelbar vor der Inbetriebnahme.
Zweck des gigantischen Sicherheits-Apparates: Bekämpfung und Prävention von
Kriminalität und Terrorismus einerseits, Einsparungen und
Prozessoptimierung bei der Betriebsführung andererseits.
Die Möglichkeiten des mit modernster Technik ausgestatteten Systems
übersteigen alles bisher da gewesene. So kann jede einzelne Kamera -
Berechtigung vorausgesetzt - von jedem beliebigen Computer-Arbeitsplatz aus
via Internet angesteuert und bedient werden. Für "Die Presse" wurde in
einem Testlauf eine Kamera am Bahnhof Schwechat angesteuert. Durch die
Schwenk- und Zoom-Funktion konnte sowohl der Bahnsteig, als auch das
Wohnhaus gegenüber in bester Qualität dargestellt werden. Selbst der Blick
in Wohnungsfenster oder die Identifizierung von Kfz-Kennzeichen in größerer
Entfernung ist problemlos möglich. Ebenfalls Bestandteil der Anlage:
Tonaufzeichnung.
(...)
Auch das Ausmaß der Überwachungsanlage ist für Österreich einzigartig.
Schon jetzt sind 571 Kameras installiert, bis 2011 sollen es laut Wolfgang
Urbanek, Leiter des Verkehrsstationen-Managements der ÖBB, "weit über 2000"
sein. Die Anzahl der überwachten Bahnhöfe wird von momentan 48 auf künftig
136, darunter sämtliche Groß-Stationen, steigen. Die Kosten des Projektes
betragen 19,7 Millionen Euro.
(...)
mehr:
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=584924
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04 Mit Recht gegen Armut: keine Verlust der Notstandhilfe
Von: "Judit Wlaschitz" <j.wlaschitz at utanet.at>
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Info vom Rechtsanwalt. Er hat mal ein Workshop
gemacht "Mit Recht gegen Armut", habe darüber
auch bei radio%attac einen Beitrag gemacht 2003.
LG
Judit (<http://www.radioattac.at>www.radioattac.at)
bitte weiterleiten....
----- Original Message -----
Von: <mailto:ra at hpochieser.at>Herbert Pochieser
Subject: mit Recht gegen Armut: keine Verlust der
Notstandhilfe, wenn der Informationsbogen für
Kursteilnehmer, mit welchem Persönliche Daten
abgefordert werden, nicht ausgefüllt wird
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
zu einem zuletzt an mich herangetragen häufigen
Problem, dass den Notstandhilfebeziehern unter
Androhung des Verlusts der Notstandhilfe
persönliche Daten abgenötigt werden, hat der VwGH
nun Stellung genommen:
<http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/de/presse/frameset.php?content=/Content.Node/de/presse/pressemitteilungen/2006/08_1_notstandshilfe1.php>http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/de/presse/frameset.php?content=/Content.Node/de/presse/pressemitteilungen/2006/08_1_notstandshilfe1.php
<http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/de/presse/frameset.php?content=/Content.Node/de/presse/pressemitteilungen/2006/08_1_notstandshilfe1.php>
die Methode ist natürlich rechtswidrig. Wenn
derartiges vom vom Arbeitsmarktservice weiterhin
unter Androhung des Verlusts der Notstandhilfe
verlangt wird, kann dies strafbares Verhalten
(Nötigung im Sinne des §105 StGB) verwirklichen.
Die Drohungen gegenüber Arbeitslosen, das
Arbeitslosengeld zu entziehen, ist sicherlich
eine nach der strafrechtlichen Judikatur
geforderte Drohung, die geeignet ist, "begründete
Besorgnisse" einzuflößen, weil sie unter
Umständen eine Drohung mit einer
Existenzvernichtung darstellt (bin die
Notstandhilfe praktisch die einzige
Lebensgrundlage darstellt) und weil daran
zahlreiche weitere Nachteile anknüpfen.
Empfehlungen für mögliche Betroffene: das Judikat
des Verwaltungsgerichtshofes ausdrucken, dem
Betreuer bzw. der Institution, die dies verlangt,
vorhalten und protokollieren lassen, dass er/sie
trotz Vorhalts dieses Judikats, dieses nicht zur
Kenntnis nehmend, auf der Information besteht.
Sollte eine Protokollierung verweigert werden,
wären diese Umstände im Wege einer Stellungnahme
an das Arbeitsmarktservice zum Akt zu bringen.
Ich kann nur noch einmal auch in Erinnerung
rufen, dass dann,wegen mit derartigen Methoden
Notstandhilfe rechtswidrig verweigert wurde,
sämtliche daraus resultierenden Schäden
(beispielsweise Verlust einer Wohnung, weil der
Mietzinsrückstand eintrat und ein teures
Ersatzmietobjekt angemietet werden muss und
Übersiedlungskosten anfielen) im Amtshaftungswege
geltendgemacht werden könnten.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
ra at hpochieser.at
Rechtsanwaltscode: R110832
Kanzleistunden:
Mo - Do 9-12 u. 14 - 17; Fr 9 - 12 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Zl. 2005/08/0027 vom 28. Juni 2006
--> <http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=vwgh&db=VWGHT&t=doc4.tmpl&s=(JWT/2005080027/20060628X00):DOKNR>RIS-Volltext
Sozialrecht - August
Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Arbeitslosen
Einem Notstandshilfebezieher wurde vom
Arbeitsmarktservice (AMS) der Auftrag erteilt, an
einer Wiedereingliederungsmaßnahme (Kurs für
Jobcoaching) teilzunehmen. Er war zwar am ersten
Kurstag anwesend, hat sich aber geweigert, das
Formular über die Gewährung der 'Beihilfe zur
Förderung der beruflichen Mobilität' und den
Informationsbogen für die Kursteilnehmer
auszufüllen, weil er persönliche Daten nicht
bekannt geben wollte; er wurde daher nicht in den
Kurs aufgenommen.
Daher sprach das AMS den Verlust des Anspruches
auf Notstandshilfe für die Dauer von 6 Wochen
aus. Seine Weigerung, den Antrag auf Gewährung
der genannten Beihilfe und den Informationsbogen
für die Kursteilnehmer auszufüllen, sei als
Vereitelung der Kursmaßnahme anzusehen. Für das
AMS sei die Kenntnisnahme der damit eingegangen
Pflichten per Unterschrift und die Angaben für
die versicherungsrechtliche Abwicklung wegen
Auswirkungen auf den Leistungsbezug und die
Unfallversicherung unverzichtbar. Der
Notstandshilfebezieher habe durch sein Verhalten
gegenüber dem Kursträger den Erfolg einer
Wiedereingliederungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt
vereitelt.
Die Beschwerde des Notstandshilfebeziehers an den
Verwaltungsgerichtshof war erfolgreich. Wohl kann
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht nur
bei Weigerung, eine Beschäftigung anzunehmen für
sechs bis acht Wochen gestrichen werden, sondern
auch dann, wenn die arbeitslose Person zu einer
Schulungs-, Umschulungs- oder
Wiedereingliederungsmaßnahme zugewiesen wird und
die Teilnahme verweigert oder durch ihr Verhalten
den Erfolg der Maßnahme vereitelt.
Es muss aber ein Zusammenhang zwischen dem
Verhalten des Kursteilnehmers und der Vereitelung
des Kurserfolges bestehen und es muss die Absicht
auf die Vereitelung dieses Erfolges gerichtet
sein. Bei der hier zu beurteilenden Weigerung,
beim Schulungsträger einen vorgelegten Fragebogen
hinsichtlich bestimmter Daten auszufüllen, war
nicht erkennbar, inwiefern damit der Erfolg der
Maßnahme vereitelt werden konnte. Dieser
Zusammenhang wurde nicht dargelegt; offen blieb
auch, um welche für den Erfolg der Maßnahme
erforderliche Daten es sich gehandelt hat, über
die die Behörde nicht aufgrund der
Betreuungverhältnisses ohnehin bereits verfügte.
Unbegründet blieb schließlich, weshalb die
Weigerung des Notstandshilfebeziehers die
Verantwortlichen des Kurses berechtigte, ihn von
der Teilnahme am Kurs auszuschließen.
Der Bescheid, mit dem eine "Sperrfrist" verhängt
wurde, wurde daher wegen Rechtswidrigkeit des
Inhaltes aufgehoben.
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Gerichtstyp
VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl
2005/08/0027
Entscheidungsdatum
20060628
Veröffentlichungsdatum
20060814
Index
Auswertung in Arbeit!
Norm
Auswertung in Arbeit!
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden
Senatspräsident Dr. Müller und die Hofräte Dr. Strohmayer und
Dr. Köller als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Eisner,
über die Beschwerde des J in W, vertreten durch Dr. Karl Zach,
Rechtsanwalt in 1230 Wien, Haeckelstraße 10, gegen den auf Grund
eines Beschlusses des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten
ausgefertigten Bescheid der Landesgeschäftsstelle des
Arbeitsmarktservice Wien vom 21. Jänner 2005, Zl. LGSW/Abt.3-
AlV/1218/56/2004-5474, betreffend Verlust des Anspruches auf
Notstandshilfe, zu Recht erkannt:
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des
Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) hat dem
Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen
zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die
belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den
Bescheid des Arbeitsmarktservice Schönbrunner Straße, mit dem der
Verlust des Anspruches des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe
für die Zeit vom 30. August bis zum 10. Oktober 2004 ausgesprochen
wurde, keine Folge gegeben. Zudem sprach die belangte Behörde aus,
dass keine Nachsicht gemäß § 10 Abs. 2 AlVG gewährt werde.
In der Begründung gab die belangte Behörde das
Verwaltungsgeschehen wieder und stellte folgenden Sachverhalt fest:
"Da ihre persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur
Vermittlung am Arbeitsmarkt nicht ausreichen, wurde Ihnen am
23.8.04 vom Arbeitsmarktservice der Auftrag erteilt, an der
Wiedereingliederungsmaßnahme Jobcoaching bei der Firma Mentor mit
Beginn 30.8.04 teilzunehmen.
Sie waren am ersten Kurstag, dem 30.8.04, zwar beim Beginn
der Maßnahmen anwesend, haben sich aber geweigert, das Formular
über die Gewährung der 'Beihilfe zur Förderung der beruflichen
Mobilität' und den Informationsbogen für die Kursteilnehmer
auszufüllen, weil Sie persönliche Daten nicht bekanntgeben
wollten. Sie wurden daher nicht in den Kurs aufgenommen.
Ihr letztes Dienstverhältnis endete am 27.6.00.
Das Arbeitsmarktservice hat mit Ihnen am 23.8.04 eine
Betreuungsvereinbarung mit dem Inhalt abgeschlossen, dass zur
Beendigung Ihres Beschäftigungsproblems die Teilnahme an der oa.
Wiedereingliederungsmaßnahme mit dem Ziel vereinbart wird, Ihre
Chancen zur Eingliederung in den Arbeitsprozess zu verbessern und
die Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Es wurde in dieser
Betreuungsvereinbarung festgehalten, dass die Maßnahme als
Schulungsinhalt Bewerbungen mit Unterstützung von erfahrenen
Experten anbietet, um einen Arbeitsplatz zu finden und Sie wurden
dabei auf die Rechtsfolgen eines möglichen Anspruchsverlustes
gemäß § 10 Abs. 1 AlVG hingewiesen."
Rechtlich beurteilte die belangte Behörde den Sachverhalt
dahin, dass den Ausführungen des Kursträgers gefolgt werden könne,
dass die Weigerung des Beschwerdeführers am 30. August 2004, den
Antrag auf Gewährung der genannten Beihilfe und den
Informationsbogen für die Kursteilnehmer auszufüllen, als
Vereitelung der Kursmaßnahme Jobcoaching anzusehen sei. Für das
Arbeitsmarktservice sei bei der Durchführung einer Maßnahme die
Kenntnisnahme per Unterschrift der Pflichten, die damit
eingegangen würden bzw. die Angaben für die
versicherungsrechtliche Abwicklung wegen Auswirkungen auf den
Leistungsbezug und die Unfallversicherung unverzichtbar. Dies
werde mit dem Beihilfenformular zur beruflichen Mobilität
abgewickelt. Das unkooperative Verhalten des Beschwerdeführers
habe berechtigter Weise zum Abbruch der Maßnahme geführt. Damit
habe der Beschwerdeführer den Erfolg schuldhaft, sei es aus
Unkenntnis oder Fehleinschätzung seiner Mitwirkungspflichten bei
der Erlangung einer Beschäftigung, vereitelt. Der Beschwerdeführer
habe also durch sein Verhalten gegenüber dem Kursträger am
30. August 2004 den Erfolg einer Wiedereingliederungsmaßnahme in
den Arbeitsmarkt vereitelt, weshalb die Sanktion gemäß § 10
Abs. 1 AlVG zu Recht erfolgt sei. Berücksichtigungswürdige Gründe
für die Nachsicht vom Ausschluss des Notstandshilfebezuges hätten
nicht festgestellt werden können.
Gegen diesen Bescheid richtet sich die wegen Rechtswidrigkeit
des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von
Verfahrensvorschriften erhobene Beschwerde.
Die belangte Behörde hat die Verwaltungsakten vorgelegt und
eine Gegenschrift erstattet, in der sie die kostenpflichtige
Abweisung der Beschwerde beantragt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gemäß § 12 Abs. 1
Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen:
Gemäß § 9 Abs. 1 AlVG ist arbeitswillig, wer u.a. bereit ist,
sich zum Zwecke beruflicher Ausbildung nach- bzw. umschulen zu
lassen oder an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt teilzunehmen.
§ 10 Abs. 1 AlVG bestimmt (u.a.), dass der Arbeitslose für
die Dauer der Weigerung, jedenfalls aber für die Dauer der auf die
Weigerung folgenden sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld
verliert, wenn er ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer
Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert
oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt.
Diese Bestimmungen sind nach § 38 AlVG auf die Notstandshilfe
sinngemäß anzuwenden.
Die belangte Behörde führt in der Begründung ihres Bescheides
aus, für das AMS sei bei Durchführung einer Maßnahme "die
Kenntnisnahme per Unterschrift der Pflichten, die damit
eingegangen" würden bzw. die Angaben für die
versicherungsrechtliche Abwicklung wegen Auswirkungen auf den
Leistungsbezug und die Unfallversicherung unverzichtbar.
Der Verwaltungsgerichtshof vermag das nicht nachzuvollziehen:
die belangte Behörde legt nämlich nicht dar, welche persönlichen
Daten des Beschwerdeführers sie zu diesen Zwecken benötigt hätte
und aus welchen Gründen sie über diese Daten nicht aufgrund des
Betreuungsverhältnisses längst verfügt. Darüber hinaus übersieht
die belangte Behörde, dass nach § 10 AlVG nur die Vereitelung des
Erfolges der Maßnahme sanktioniert ist.
Soweit die belangte Behörde eine Vereitelung des Erfolges der
Maßnahme durch den Beschwerdeführer deshalb angenommen hat, weil
dieser das Beihilfeformular und den Informationsbogen nicht
ausfüllen wollte, ließ sie offen, inwiefern diese Formulare für
den Erfolg der Maßnahme unerlässlich gewesen seien und weshalb die
Weigerung des Beschwerdeführers die Verantwortlichen des Kurses
berechtigte, ihn von der Teilnahme am Kurs auszuschließen.
Feststellungen, die den von der belangten Behörde gezogenen
Schluss tragen könnten, hat sie nicht getroffen (vgl. das
Erkenntnis vom 15. März 2005, Zl. 2004/08/0047).
Im Übrigen weist der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass
nach der Rechtsprechung ein Verschulden des Leistungsbeziehers in
Form des Vorsatzes die Voraussetzung dafür ist, dass die
Vereitelung des Erfolges einer (Um-)Schulungs- oder
Wiedereingliederungsmaßnahme angenommen werden kann (zu dieser aus
dem Vereitelungsbegriff abgeleiteten Schlussfolgerung vgl. das
Erkenntnis vom 5. September 1995, 94/08/0050; zuletzt Erkenntnis
vom 21. Dezember 2005, 2004/08/0244). Dem gegenüber hat die
belangte Behörde nur ein fahrlässiges Verhalten des
Beschwerdeführers festgestellt, wenn sie ausführt, der
Beschwerdeführer habe "schuldhaft, sei es aus Unkenntnis oder
Fehleinschätzung seiner Mitwirkungspflichten" gehandelt.
Der angefochtene Bescheid war daher gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1
VwGG wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben.
Die Entscheidung über den Aufwandersatz beruht auf den
§§ 47 ff VwGG iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2003,
BGBl. II Nr. 333.
Wien, am 28. Juni 2006
Schlagworte
Auswertung in Arbeit!
Dokumentnummer
JWT/2005080027/20060628X00
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05 Österreichischisch-Irakischer Freundschaftsverein IRAQUNA protestiert gegen Ilisu-Damm am Tigris
Von: feedback at iraquna.at <feedback at iraquna.at>
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Presseaussendung:
Österreichischisch-Irakischer Freundschaftsverein IRAQUNA protestiert gegen
Ilisu-Damm am Tigris.
Auch der Irak sei von der möglichen Absperrung des Tigris-Wassers durch die
Türkei betroffen.
Der Österreichischisch-Irakische Freundschaftsverein IRAQUNA protestierte heute
gegen den geplanten Bau des Ilisu-Damms in der Türkei, der große Teile des
oberen Tigris-Tals unter Wasser setzen würde. „Unabhängig von den ökologischen
und sozialen Problemen in der unmittelbar betroffenen Region, würde auch der
Irak unter diesem Vorhaben leiden“, erklärt IRAQUNA-Obmann Ali Al Zahid: „Die
Wasserversorgung des Irak ist im wesentlichen von den Flüssen Tigris und
Euphrat abhängig. Mit dem überdimensionierten Staudammprojekt würde der Türkei
die Möglichkeit in die Hand gegeben die Wasserzufuhr des Tigris knapp vor der
irakischen Grenze zu regulieren und im Konfliktfall dem Irak das Wasser
abzudrehen.“
Der Ilisu-Damm ist eines der Kernstücke des Südostanatolien-Projektes (GAP) in
dessen Rahmen bis 2010 über ein Dutzend Staudämme an Euphrat und Tigris
errichtet werden sollen. Durch den 300 Quadratkilometer großen Ilisu-Stausee
würden zufolge 12 000 Anwohner vertrieben werden, weitere 60 000 Bauern würden
ihr Land und damit ihre Lebensgrundlagen verlieren. Die historische Stadt
Hasankeyf würde in den Fluten des Stausees verschwinden. Entschädigungen
erhalten lediglich Landbesitzer, was in einer noch weitgehend feudalistisch
geprägten Gesellschaft bedeutet, dass Großgrundbesitzer hohe Zahlungen
erhalten, Kleinbauern aber leer ausgehen.
Angesichts der Nähe zur irakischen Grenze melden sich nun jedoch auch die in
Wien lebenden Iraker zu Wort. Gerade in einer politisch sehr sensiblen Region
müsse der Einsatz von Wasser als Waffe verhindert werden, argumentiert auch
IRAQUNA-Sprecher Aziz Miran. Er sieht die österreichische Beteiligung an einem
Kraftwerksbau in der politisch sensiblen kurdischen Region der Türkei als
problematisch an: „Mit der maßgeblichen Beteiligung der VATech am Bau des
Staudammes könnte Österreich unmittelbar in einen militärischen Konflikt
geraten.“
Insbesondere der Antrag der VATech auf Exportkredite der österreichischen
Kontrollbank wäre aus österreichischer Sicht problematisch betont
IRAQUNA-Vorstandsmitglied Thomas Schmidinger: „Sollte die Kontrollbank den
Exportkrediten zustimmen, wäre damit nicht nur eine Firma, sondern auch die
Republik und der Steuerzahler involviert. Österreich würde sich damit direkt in
einer politisch sehr sensiblen Region mit einem Infrastrukturprojekt beteiligen,
das im Konfliktfall mit dem Irak als massives Druckmittel genutzt werden
könnte.“ Die derzeitige Beschäftigung der irakischen Regierung mit
innenpolitischen Problemen sieht Aziz Miran auch als Mitgrund für die große
Eile beim Kraftwerksbau: „Die türkische Regierung und die beteiligten Firmen
wollen offensichtlich ausnützen, dass die irakische Regierung zur Zeit mit
genug eigenen Konflikten zu kämpfen hat und das Projekt rasch über die Bühne
bringen, ehe sich der Irak wehren kann.“ Deshalb würde sich nun auch der
Österreichischisch-Irakische Freundschaftsverein IRAQUNA in Österreich
öffentlich gegen das Projekt aussprechen. IRAQUNA vertraue darauf, dass die
Kontrollbank diese Bedenken mit in ihre Überlegungen einbeziehe und keine
Exportkredite für den Damm zur Verfügung stelle, so IRAQUNA-Obmann Al Zahid.
IRAQUNA ist ein ein Zusammenschluss demokratischer IrakerInnen und ihrer
österreichischen FreundInnen, die einen konstruktiven Dialog zwischen dem neuen
Irak und Österreich unterstützen wollen. Im Beirat sitzen die Vertreter aller
demokratischen Parteien, von den kurdischen Parteien KDP und PUK über die
Kommunistische Partei bis zu den schiitischen Parteien SCIRI und Dawa. IRAQUNA
versteht sich als Freundschaftsverein eines demokratischen Österreichs mit den
demokratischen Kräften des Irak.
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Weitere Infos zu Iraquna: www.iraquna.at
Kontakt: feedback at iraquna.at
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06 GegenStandpunkt 3-06
Von: GegenStandpunkt at gmx.at <GegenStandpunkt at gmx.at>
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Soeben erschienen: GegenStandpunkt 3-06
Inhalt:
IMPERIALISMUS HEUTE
WELTMARKT UND WELTMACHT: Von der globalisierten Zivilgesellschaft und ihrer antiterroristischen Kriegskultur
I. Die Konkurrenz der Nationen um den Reichtum der Welt
1. Der nationale Kapitalstandort und seine Erfolgsmittel
2. Die Währung und ihr Wert
II. Die Konkurrenz der Nationen um überlegene Gewalt
1. Krieg und Frieden
2. Der Weltfrieden nach dem Weltkrieg: Ein ‘kalter Krieg’
3. Amerikas ‘Neue Weltordnung’: Ein dauerhafter ‘Krieg gegen den Terrorismus’
CHINA WILL WELTMACHT WERDEN
1. China klinkt sich in die imperialistische Weltordnung ein
2. China baut sich als neue imperialistische Macht auf
3. Die Weltmacht USA sieht sich herausgefordert
4. China setzt sich gegen das amerikanische Unterordnungsgebot zur Wehr
DIE NEUE „STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT“ DER USA MIT INDIEN
Indien – Adressat und Nutznießer amerikanischer Weltordnungsbedürfnisse: Als Großmacht von Amerika anerkannt, gefördert und gefordert
1. Der neue Status Indiens in der Gewaltkonkurrenz: Anerkannte Atommacht durch US-Beschluss und mit US-Förderung
2. Die beiden ‘größten Demokratien’ der Welt vereint unter amerikanischer Führung: Die amerikanischen Perspektiven für die indische Großmacht
3. Indiens neues Aufstiegsprogramm: Mehr Freiheiten als Großmacht durch selbstbewusste Kooperation mit der Supermacht
4. Die Verlaufsformen einer wunderbaren Freundschaft mit keineswegs gleichen imperialistischen Perspektiven
5. Die Gegenstrategien der imperialistisch Betroffenen
DIE DEMOKRATISIERUNGSKARRIERE DES IRAK
Vom ‘Schurkenstaat’ zum ‘failed state’
I. Mit der Grundsteinlegung zu einem neuen Irak schaffen die USA die wesentlichen Widersprüche
II. Mitten in einem Krieg schenken die USA dem befreiten Irak die Demokratie und entfachen damit einen Bürgerkrieg
III. Der Irak wird als ‘failed state’ behandelt – so schaut die „junge, zerbrechliche“ Demokratie auch aus
ISRAEL VERTEIDIGT SEIN EXISTENZRECHT ALS REGIONALE SUPERMACHT
I. Kriegszweck und Kriegsgründe Israels
II. Das Kriegsinteresse der USA
III. Die Militanz der Milizen
Erhältlich u.a.:
Bücherzentrum, Mariahilferstraße 1c, 1060 Wien
Zentralbuchhandlung, Schulerstraße 1-3, 1010 Wien
Winter, Landesgerichtsstraße 20, 1010 Wien
Kuppitsch am Campus, Alserstraße 4, 1090 Wien
Bartalszky, Währingerstraße 26, 1090 Wien
www.gegenstandpunkt.com
www.gegenargumente.at
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C) EDITORIAL
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Für den Inhalt verantwortlich: Ihr.
Medieninhaberinnen & Medieninhaber seid Ihr
E-Mail-Adresse für Beiträge: widerstand at no-racism.net geschickt.
widerst at nd MUND und alle Termine täglich aktualisiert im Web:
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Ziel von MUND (medienunabhängiger Nachrichtendienst) ist die
unzensurierte und möglichst rasche Information über gesellschafts-
politisch relevante Termine, Hinweise und Diskussionsbeiträge zu
Widerstand und Antirassismus sowie verwandte Themen.
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enthalten und möglichst kurz und prägnant gehalten sein, ev. mit
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Die inhaltliche und sachliche Verantwortung liegt bei der/dem
jeweiligen AutorIn bzw. jenen, die uns die Beiträge schicken.
Der MUND wird von einzelnen TagesredakteurInnen zusammengestellt.
Da Fehler nicht ausgeschlossen sind, bitten wir, nicht veröffentlichte
Beiträge nochmals an widerstand at no-racism.net zu senden.
Die Weiterleitung (auch auszugsweise) ist erwünscht.
Beiträge mit rassistischen oder sexistischen Inhalten werden nicht
veröffentlicht. Sehr persönliche Meldungen werden wir an den
betreffenden Adressaten weiterleiten, aber nicht im MUND
veröffentlichen.
Die bisherigen Ausgaben sind unter http://www.no-racism.net/MUND
archiviert.
Terminankündigungen bitte nach folgender Vorlage:
* Wann: Sonntag, 11.11.2001, 11:11 Uhr *
* Was: Maskenball: Motto "Schwarzblau ist die Haselnuss" *
* Wo: Villa Morgenrot, Grüner Anger 42, 2001 Wendendorf *
* Kommentar: Anreise per Anhalter. Maskenzwang. Ende nie.
Aber kurz und prägnant.*
Die Rubrik "Redaktionelles" am Ende der Ausgabe ist u.a. eine
Konsequenz aus der Notwendigkeit, sexistische, antisemitische und
rassistische Beiträge nicht zu veröffentlichen, ohne jedoch
stillschweigend Zensur zu üben.
Hier wird - in anonymisierter Form - auf angehaltene Beiträge
hingewiesen und eine kurze Begründung der Tagesredaktion für die
Nichtaufnahme geliefert.
(Weitere Gründe einen Beitrag nicht aufzunehmen sind
z.B.: Attachments, kein erkennbarer Bezug zu den breit gestreuten
Themen des MUND, Werbesendungen, sinnlose Kettenbriefe.)
Die AbsenderInnen der betroffenen Beiträge werden hiervon informiert.
Im Sinne einer "gläsernen Zensur" könnt ihr Euch die Beiträge gerne
extra schicken lassen:
Ein kurzes Mail an widerstand at no-racism.net genügt.
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REDAKTIONELLES:
Diese Ausgabe hat Heinz Nessizius aus Einsendungen an
<widerstand at no-racism.net> zusammengestellt.
Bitte keine Attachments! (werden nicht angenommen)
Redaktionsschluss für diese Ausgabe: Mo 3 Uhr
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